2G-Regel im Foodcourt

Der Hamburger Senat hat für gastronomische Betriebe die Verwendung der 2G-Regel verbindlich beschlossen. Sie ist am Samstag, 20.11.2021, in Kraft getreten.

Die 2G-Regel bedeutet, dass im Gäste-Sitzbereich der Stände/Restaurants im Food Court der Wandelhalle ausschließlich Geimpfte und Genesene verzehren dürfen.

Gäste sind verpflichtet, ihr Impfzertifikat und/oder die Genesenenbescheinigung sowie einen Lichtbildausweis zur Personen-Identifikation auf Bitte des Stand-/Restaurant-Personals vorzuzeigen.

Die Verpflichtung, über Luca, eine andere, entsprechende App oder über ein im gastromischen Betrieb ausliegendes Kontaktformular, ihre persönlichen Daten für eine eventuell notwendigen Kontaktnachverfolgung zu hinterlassen, bleibt bestehen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis. Bleiben Sie gesund

 

Ihre Wandelhalle Hamburg